AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ann-Christin Wegmann Fotografie

für Fotografie, Bewegtbild, Personal-Brand- und Unternehmensfotografie sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen

Stand: 1. September 2026

 

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNERIN

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ann-Christin Wegmann Fotografie, Inhaberin Ann-Christin Wegmann (nachfolgend „ACW“ oder „Fotografin“), und ihren Auftraggeber*innen (nachfolgend „Auftraggeber*in“).

1.2 Diese AGB werden mit Vertragsschluss nach Ziffer 3 Vertragsbestandteil. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bedarf.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des/der Auftraggeber*in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ACW hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn ACW die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Vertragspartnerin für alle Rechtsgeschäfte ist:

 

Ann-Christin Wegmann Fotografie

Inhaberin: Ann-Christin Wegmann
Buddenkämpe 4a
49377 Vechta

Telefon: +49 173 1755516
E-Mail: info@annchristinwegmann.com
Web: www.annchristinwegmann.com

Umsatzsteuer-ID: DE316585714

 

1.5 Werke im Sinne dieser AGB sind alle von ACW hergestellten Bild- und Bewegtbildergebnisse, unabhängig von Form, Aufnahmemedium und Dateiformat.

1.6 Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt E-Mail. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

 

2. UNTERNEHMERGESCHÄFT

2.1 ACW schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB sind von der Beauftragung ausgeschlossen.

2.2 Unternehmer*in ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3 Der/die Auftraggeber*in bestätigt mit Vertragsschluss ausdrücklich, als Unternehmer*in zu handeln. ACW ist berechtigt, geeignete Nachweise zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisterauszug).

2.4 Stellt sich nachträglich heraus, dass der/die Auftraggeber*in entgegen dieser Zusicherung als Verbraucher*in gehandelt hat, ist ACW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

 

3. VERTRAGSSCHLUSS, KOMMUNIKATION, SPRACHE

3.1 Darstellungen von Leistungen, Paketen oder Preisen auf der Website, in Präsentationen, Social Media, E-Mails oder sonstigen Kommunikationsmitteln stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Beauftragung.

3.2 Aufträge werden individuell zugeschnitten. Grundlage ist in der Regel ein Erst- oder Beratungsgespräch, in dem Leistungsumfang, Termin, Liefermenge, Nutzungsumfang und Honorar besprochen werden.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der/die Auftraggeber*in eine verbindliche Beauftragung erklärt und ACW diese annimmt. Die Beauftragung kann insbesondere erfolgen durch mündliche Zusage im Beratungsgespräch, Erklärung in Textform oder Absenden des Buchungsformulars.

3.4 ACW bestätigt den Vertragsschluss in Textform und übermittelt dabei den vereinbarten Leistungsumfang, den Termin, das Honorar und den vereinbarten Nutzungsumfang nach Ziffer 8. Widerspricht der/die Auftraggeber*in dieser Bestätigung nicht innerhalb von drei Werktagen in Textform, gilt ihr Inhalt als vereinbart. Die Auftragsbestätigung ist für den Umfang der beiderseitigen Pflichten maßgeblich.

3.5 Eine gesonderte schriftliche Vertragsurkunde ist nicht erforderlich.

3.6 Angebote von ACW sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Absendung gültig. Ein Angebot stellt keine verbindliche Terminreservierung dar; Termine werden erst mit Vertragsschluss blockiert.

3.7 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform und können Termin- und Preisanpassungen zur Folge haben.

3.8 Vertragssprache ist Deutsch.

 

4. LEISTUNGSUMFANG

4.1 Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung nach Ziffer 3.4. Angaben zu Mindestliefermengen beziehen sich auf von ACW ausgewählte und bearbeitete Ergebnisse.

4.2 Die Auswahl der zu liefernden Werke trifft ACW nach fotografischen und gestalterischen Kriterien. Ein Anspruch auf Sichtung, Herausgabe oder Auswahl aus dem gesamten Aufnahmematerial besteht nicht.

4.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien), unbearbeitetem Ausgangsmaterial oder nicht ausgewählten Bild- und Videodateien. Dieses Material ist nicht Vertragsgegenstand und verbleibt bei ACW.

4.4 Retusche- und weitergehende Bearbeitungsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4.5 Gestaltungsspielraum. Die Werke unterliegen dem künstlerischen und handwerklichen Gestaltungsspielraum von ACW. Beanstandungen, die sich allein gegen Bildauswahl, Bildlook, Bildsprache, Farbgebung oder Komposition richten, sind ausgeschlossen. Technisch einwandfreie Werke, die aufgrund abweichender ästhetischer Erwartungen nicht gefallen, stellen keinen Mangel dar.

4.6 Bei Halb- oder Ganztagesproduktionen sind ACW und etwaigen Erfüllungsgehilf*innen angemessene Pausen sowie Verpflegung und Getränke zu gewähren.

 

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN

5.1 Der/die Auftraggeber*in stellt rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich sicher:

  • ein ausgefülltes Briefing bzw. den Brand-Fragebogen spätestens 10 Werktage vor dem Termin,
  • eine benannte, entscheidungsbefugte Ansprechperson für Rückfragen und Freigaben,
  • Zugang zur Location einschließlich aller erforderlichen Foto- und Drehgenehmigungen sowie Hausrechtsfreigaben,
  • Anwesenheit und Verfügbarkeit der abzubildenden Personen im vereinbarten Zeitfenster,
  • Bereitstellung von Produkten, Requisiten, Räumen, Kleidung, Logos und Brand-Guidelines,
  • die Einwilligungen nach Ziffer 10.

5.2 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des/der Auftraggeber*in. Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend; ACW ist zu Terminverschiebung und gesonderter Vergütung nach Ziffer 6.6 berechtigt.

5.3 Der/die Auftraggeber*in versichert, dass an allen bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzt werden.

5.4 Erweist sich die Location als für die vereinbarte Leistung ungeeignet und war dies für ACW vorab nicht erkennbar, führt ACW den Auftrag im bestmöglichen Rahmen aus. Ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht ergibt sich hieraus nicht.

5.5 Untersagt der Veranstaltungsort, Vermieter oder Hausrechtsinhaber die Aufnahmen ganz oder teilweise, trägt ACW keine Verantwortung für nicht entstandene Aufnahmen. Der Honoraranspruch bleibt bestehen.

 

6. HONORAR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Es gilt das in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Honorar. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Das Honorar umfasst die strategische Vorarbeit, die fotografische bzw. filmische Leistung, die vereinbarte Postproduktion sowie den nach Ziffer 8 eingeräumten Nutzungsumfang. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht enthalten.

6.3 Zahlungsplan. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist:

Anteil

Fälligkeit

50 % des Netto-Honorars zzgl. USt (Vorproduktionsgebühr)

innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung

50 % Restbetrag des Netto-Honorars zzgl. USt (zzgl. etwaiger Nebenkosten wie Reisekosten etc., nach Vereinbarung)

innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens vor dem Fotoshootingtermin

 

Liegt der Produktionstermin weniger als 7 Tage nach Vertragsschluss, ist das Gesamthonorar sofort und vor dem Termin fällig. Abweichende Zahlungspläne, insbesondere Ratenzahlung oder vollständige Vorkasse, sind nach gesonderter Vereinbarung möglich.

6.4 Die Vorproduktionsgebühr vergütet die exklusive Terminblockade sowie alle Vorleistungen: Erstgespräch, Briefing-Auswertung, Konzept- und Moodboard-Erstellung, Styling- und Locationberatung, Recherche, Planung und Buchungsabwicklung.

6.5 Geht die Vorproduktionsgebühr nicht fristgerecht ein, ist ACW zur Ausführung nicht verpflichtet und kann den Termin nach vorheriger Ankündigung in Textform anderweitig vergeben. Bei Zahlungsverzug ist ACW ferner berechtigt, die Auslieferung der Werke und den Zugang zur Online-Galerie bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten.

6.6 Reise- und Nebenkosten. Bei Anreise mit dem PKW werden 0,80 € netto je gefahrenem Kilometer berechnet. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten gegen Beleg abgerechnet. Weitere auftragsbedingte Kosten (Parkgebühren, Eintritte, Drehgenehmigungen, Locationmieten, Mietequipment, Hair & Make-up, Requisiten) sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert nach vorheriger Vereinbarung berechnet.

6.8 Verzug. Der/die Auftraggeber*in kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB); einer Mahnung bedarf es nicht. Im Verzugsfall ist das Honorar gemäß § 288 Abs. 2 BGB mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; zusätzlich wird eine Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, bleiben unberührt.

6.9 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6.10 Rechnungen werden per E-Mail übermittelt; der/die Auftraggeber*in stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.

6.11 Zahlungen sind zu leisten an:

 

Kontoinhaberin: Ann-Christin Wegmann

Bankinstitut: Volksbank Visbek eG

IBAN: DE29 2806 6103 0011 0035 02

BIC: GENODEF1VIS

 

 

7. TERMINE, VERSCHIEBUNG UND STORNIERUNG

7.1 Der vereinbarte Produktionstermin ist verbindlich. ACW blockiert den Termin exklusiv und weist andere Anfragen für diesen Zeitraum ab.

7.2 Stornierung durch den/die Auftraggeber*in. Bei Absage vor dem Produktionstermin sind folgende Ausfallhonorare, bezogen auf das vereinbarte Netto-Gesamthonorar, fällig:

Zeitpunkt der Absage

Ausfallhonorar

mehr als 30 Tage vorher

50 % (Vorproduktionsgebühr verfällt)

30 bis 15 Tage vorher

70 %

14 bis 3 Tage vorher

80 %

weniger als 3 Tage vorher oder Nichterscheinen

100 %

 

Bereits angefallene Fremd- und Reisekosten sind zusätzlich zu erstatten. Dem/der Auftraggeber*in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ACW kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte, insbesondere § 648 BGB, bleiben unberührt.

7.3 Verschiebung. Eine Terminverschiebung ist nur mit Zustimmung von ACW und im Rahmen freier Kapazitäten möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Termin angerechnet, jedoch nicht erstattet. Fällt der neue Termin in ein Folgejahr, gilt die dann gültige Preisliste. Wird der Ersatztermin ebenfalls abgesagt, gilt Ziffer 7.2 unverändert fort.

7.4 Ausfall auf Seiten von ACW. Kann ACW den Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, Ausfall im engen persönlichen Umfeld) nicht wahrnehmen, informiert sie unverzüglich und bemüht sich nach Kräften um eine*n gleichwertige*n Ersatzfotograf*in, der/die auf eigene Rechnung tätig wird. Alternativ kann ein neuer Termin vereinbart werden. Ein Anspruch auf Vermittlung besteht nicht. Kommt die Produktion nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich nachweislich erbrachter Vorleistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 16.

 

8. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

8.1 ACW ist Urheberin sämtlicher im Rahmen des Auftrags entstehenden Werke. Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben vollständig bei ACW. Übertragen werden ausschließlich Nutzungsrechte im nachfolgenden Umfang.

8.2 Standard-Lizenz. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der/die Auftraggeber*in an den gelieferten, final bearbeiteten Werken ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung in der eigenen Unternehmenskommunikation, insbesondere für:

  • eigene Websites, Landingpages und Online-Shops,
  • eigene Social-Media-Kanäle einschließlich beworbener Beiträge (Paid Social),
  • E-Mail-Marketing, Newsletter und Lead Magnets,
  • eigene Print-Werbemittel (Flyer, Broschüren, Visitenkarten, Roll-ups, Messeauftritte),
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Weitergabe an Redaktionen zur redaktionellen Berichterstattung über den/die Auftraggeber*in,
  • Bewerbungs-, Speaker*innen-, Referent*innen- und Plattformprofile,
  • eigene digitale Produkte, Kurse und Publikationen,
  • Employer Branding, Stellenanzeigen und Recruiting-Materialien.

8.3 Nicht umfasst sind insbesondere:

  • Weitergabe, Unterlizenzierung oder Weiterverkauf an Dritte zur Nutzung in deren eigener Kommunikation,
  • Einstellung in Bilddatenbanken, Stockportale, Templates oder Archive Dritter,
  • großflächige Außenwerbung (Out-of-Home), TV-, Kino- und Plakatkampagnen,
  • Nutzung durch verbundene Unternehmen, Franchisenehmer*innen oder Konzerngesellschaften,
  • Nutzung im Zusammenhang mit Produkten oder Aussagen, die nicht dem/der Auftraggeber*in zuzuordnen sind,
  • die Nutzung der Werke zum Training, zur Entwicklung oder zum Feintuning von Systemen künstlicher Intelligenz sowie die Einspeisung in generative KI-Modelle. ACW behält sich die Rechte des Text- und Data-Minings nach § 44b Abs. 3 UrhG ausdrücklich vor.

Eine Erweiterung des Nutzungsumfangs ist jederzeit möglich und wird gesondert vergütet (Nachlizenzierung). Anfragen sind in Textform an ACW zu richten.

8.4 Weitergabe an Dienstleister*innen. Der/die Auftraggeber*in darf die Werke an eigene Dienstleister*innen (z. B. Agenturen, Webdesigner*innen, Druckereien, Social-Media-Manager*innen) weitergeben, soweit dies ausschließlich der Umsetzung der Nutzung nach Ziffer 8.2 dient. Der/die Auftraggeber*in stellt die Einhaltung dieser AGB durch die Dienstleister*innen sicher und haftet für deren Verhalten wie für eigenes.

8.5 Rechteübergang. Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Honorars einschließlich Nebenkosten über. Bis dahin ist jede Nutzung unzulässig. Eine vorzeitige Freigabe zur Nutzung stellt keinen Verzicht auf den Zahlungsanspruch dar.

8.6 Bearbeitung. Zulässig sind Bildzuschnitte, Formatanpassungen für unterschiedliche Ausspielkanäle sowie die Anpassung an das Corporate Design durch Überlagerung mit Text, Logo oder Grafikelementen, soweit die Bildaussage erhalten bleibt. Unzulässig sind sinnentstellende Veränderungen, die Veränderung der Bildwirkung durch Filter oder abweichende Farb- und Kontrastbearbeitung sowie Retuschen an Personen und Bildinhalten. Das Recht von ACW, sich gegen Entstellungen ihrer Werke nach § 14 UrhG zu wenden, bleibt unberührt.

8.7 Urheberbenennung. ACW ist bei jeder Veröffentlichung als Urheberin zu benennen, soweit branchenüblich und technisch möglich — insbesondere bei redaktioneller Nutzung, Presseweitergabe und im Bildnachweis der Website. Auf Social Media wird um Verlinkung des Profils von ACW gebeten – ist aber keine Verpflichtung.

8.8 Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus. Bei Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs sowie bei fehlender Urheberbenennung schuldet der/die Auftraggeber*in einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des für die tatsächliche Nutzung angemessenen Lizenzhonorars, zusätzlich zu diesem. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und weitergehenden Schadensersatz bleiben unberührt.

 

9. VERTRAULICHKEIT

9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen aus der Zusammenarbeit, insbesondere über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.

9.2 ACW verpflichtet ihre Erfüllungsgehilf*innen entsprechend.

9.3 Der/die Auftraggeber*in ist gehalten, vertrauliche Bereiche, Dokumente und Bildschirme vor Beginn der Produktion zu kennzeichnen oder zu entfernen.

9.4 Der Abschluss einer gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ist möglich; deren Regelungen gehen dieser Ziffer vor.

 

10. REFERENZNENNUNG UND EIGENWERBUNG

10.1 ACW ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Werke — einschließlich nicht ausgelieferter Aufnahmen — zu Eigenwerbezwecken zu nutzen: Website, Portfolio, Social Media, Newsletter, Blog, Präsentationen, Vorträge, Ausstellungen, Messen, Wettbewerbe, Fachpublikationen und Verzeichnisse. ACW darf dabei den Firmen- und Markennamen des/der Auftraggeber*in nennen und auf deren Kanäle verlinken.

10.2 Vorrang der Vertraulichkeit. Die Nutzung nach Ziffer 10.1 erstreckt sich nicht auf Inhalte, die nach Ziffer 9 vertraulich sind. Im Zweifel geht Ziffer 9 dieser Ziffer vor.

10.3 Sperrfrist. Der/die Auftraggeber*in kann bei Vertragsschluss in Textform eine Sperrfrist von bis zu sechs Monaten ab Lieferung verlangen, innerhalb derer ACW die Werke nicht veröffentlicht (z. B. bei noch unveröffentlichten Kampagnen, Rebrandings oder Produktlaunches).

10.4 Ausschluss einzelner Motive. Einzelne Aufnahmen können von der Eigenwerbung ausgenommen werden, insbesondere Aufnahmen mit vertraulichen Inhalten, geschützten Betriebsbereichen oder Personen ohne Einwilligung. Der Ausschluss ist konkret zu bezeichnen.

10.5 Ein vollständiger Ausschluss der Eigenwerbung ist möglich und wird gesondert vergütet.

10.6 Testimonials. Die Verwendung wörtlicher Aussagen, Bewertungen oder Videostatements des/der Auftraggeber*in zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Freigabe in Textform. Diese Freigabe ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

 

11. PERSÖNLICHKEITSRECHTE, EINWILLIGUNGEN UND RECHTE DRITTER

11.1 Der/die Auftraggeber*in stellt sicher, dass für alle abgebildeten Personen — insbesondere Mitarbeitende, Teammitglieder, Kund*innen, Gäste und Dritte — die erforderlichen Einwilligungen in Anfertigung, Speicherung, Veröffentlichung und Verbreitung der Aufnahmen vorliegen. Dies umfasst die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. § 26 Abs. 2 BDSG sowie nach §§ 22 f. KUG.

11.2 Die Einwilligungen müssen sich ausdrücklich auch auf die Nutzung durch ACW zu Eigenwerbezwecken nach Ziffer 10 erstrecken, soweit diese nicht nach Ziffer 10.4 ausgeschlossen wurde. ACW stellt auf Wunsch eine Mustereinwilligung zur Verfügung.

11.3 Der/die Auftraggeber*in stellt sicher, dass an allen bereitgestellten Vorlagen, Marken, Logos, Produkten, Kunstwerken und sonstigen geschützten Inhalten die erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung bestehen.

11.4 Der/die Auftraggeber*in stellt ACW von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten aus den Ziffern 11.1 bis 11.3 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

11.5 Widerruft eine abgebildete Person ihre Einwilligung, informiert der/die Auftraggeber*in ACW unverzüglich in Textform. ACW entfernt die betroffenen Werke im Rahmen des Zumutbaren aus ihren eigenen Kanälen. Ein Anspruch auf Honorarrückerstattung besteht nicht.

 

12. EINSATZ VON ERFÜLLUNGSGEHILF*INNEN

12.1 ACW ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Assistenz, Second Shooter sowie Subunternehmer*innen und Fremdleister (z. B. Labore, Druckereien, Postproduktion) einzusetzen.

12.2 Terminzusagen von ACW beziehen sich ausschließlich auf eigene Leistungen. Für Fristen von Leistungen Dritter (Druck, Labor, Versand) übernimmt ACW keine Verantwortung.

 

13. LIEFERUNG, KORREKTUREN UND ABNAHME

13.1 Die ausgewählten und bearbeiteten Werke werden über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder einen Downloadlink in hoher Auflösung bereitgestellt (JPG bzw. MP4/MOV).

13.2 Lieferfristen, sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend vereinbart:

Leistung

Frist ab Produktionstermin

erste Vorschau (Preview-Auswahl)

5 Werktage

finale Lieferung Bilddateien

15 Werktage

finale Lieferung Bewegtbild

20 Werktage

 

Die Fristen beginnen erst, wenn alle Mitwirkungspflichten nach Ziffer 5 erfüllt sind.

13.3 Korrekturen. Im Honorar enthalten ist eine Korrekturschleife auf technische Beanstandungen (z. B. Farbstiche, Belichtungsfehler, störende Bildelemente). Weitere Korrekturen sowie Retuschewünsche über den vereinbarten Bearbeitungsstandard hinaus werden nach Aufwand berechnet.

13.4 Rüge- und Abnahmefrist. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung der Werke in Textform anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Werke als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. § 377 HGB bleibt unberührt.

 

14. ARCHIVIERUNG UND DATENSICHERUNG

14.1 Online-Galerien bleiben sechs Monate ab Bereitstellung abrufbar. Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, die Daten innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und eigenverantwortlich zu sichern.

14.2 ACW ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Werke darüber hinaus zu archivieren, und kann sie drei Jahre nach Beendigung des Auftrags löschen. Eine Nachlieferung aus dem Archiv erfolgt, soweit möglich, gegen eine Bearbeitungsgebühr.

14.3 Mit Übergabe der Daten geht die Verantwortung für die weitere Archivierung auf den/die Auftraggeber*in über.

14.4 Für Datenverluste bei der Archivierung haftet ACW nur nach Maßgabe der Ziffer 16.

 

15. HÖHERE GEWALT

15.1 Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Epidemien und behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfall kritischer Infrastruktur — befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. ACW ist berechtigt, Leistungen zu verschieben oder in angepasster Form zu erbringen.

15.2 Dauert die Störung länger als drei Monate an, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; darüber hinausgehende Zahlungen werden erstattet.

 

16. HAFTUNG

16.1 ACW haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe des vereinbarten Netto-Auftragshonorars. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Auftraggeber*in regelmäßig vertrauen darf.

16.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbe- oder Kampagnenerfolge, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

16.4 ACW hält ihr Equipment instand und führt in der Regel Ersatztechnik mit. Für technische Störungen während der Produktion und dadurch nicht entstandene Aufnahmen haftet ACW nur nach Maßgabe der Ziffern 16.1 und 16.2.

16.5 ACW haftet nicht für den Verlust bereits übergebener Daten beim/bei der Auftraggeber*in sowie für Schäden, die durch die Übertragung gelieferter Daten auf Systeme des/der Auftraggeber*in entstehen.

16.6 ACW haftet für Lichtbeständigkeit und Haltbarkeit gedruckter Produkte nur im Rahmen der Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller. Für Verfärbungen im Falzbereich sowie auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern wird keine Haftung übernommen.

16.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilf*innen und gesetzlichen Vertreter*innen von ACW.

 

17. EIGENTUMSVORBEHALT

17.1 Gelieferte Waren und physische Produkte (Prints, Alben, Datenträger) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ACW.

 

18. VERSAND VON PRINTPRODUKTEN

18.1 Der Versand gedruckter Werke und Fotoprodukte erfolgt auf Kosten und Gefahr des/der Auftraggeber*in. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen über.

18.2 Weist gelieferte Ware einen Mangel auf, leistet ACW nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der/die Auftraggeber*in mindern oder zurücktreten.

18.3 Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren beträgt ein Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 16.1. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

18.4 Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des/der Auftraggeber*in an die in Ziffer 1.4 genannte Anschrift.

 

19. DATENSCHUTZ

19.1 ACW verarbeitet personenbezogene Daten als eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art. 28 DSGVO wird durch die fotografische Leistung nicht begründet. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung unter www.annchristinwegmann.com.

19.2 Verarbeitet werden insbesondere: Name, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Rechnungsdaten, Briefing-Inhalte, Bild- und Videoaufnahmen sowie Social-Media-Profile.

19.3 Rechtsgrundlagen:

  • Vertragsanbahnung, Durchführung und Abrechnung: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,
  • steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO,
  • Eigenwerbung und Referenznennung nach Ziffer 10: Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. lit. f DSGVO,
  • Testimonials nach Ziffer 10.6: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

19.4 ACW setzt zur Auftragsabwicklung Dienstleister ein, insbesondere für Buchhaltung, Bildbearbeitung und Bildauslieferung (u. a. Lexoffice, Adobe Lightroom, Adobe Photoshop, Imagen, Photo Mechanic, Picdrop, Pic-Time oder vergleichbare Anbieter). Mit diesen bestehen, soweit erforderlich, Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO.

19.5 Aufnahmen werden zur Sicherung auf lokalen Systemen, externen Datenträgern und Cloud-Speichern gespeichert. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.

19.6 Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung und nicht die nach Ziffer 8 eingeräumten Nutzungsrechte.

 

20. KEIN WIDERRUFSRECHT

20.1 Aufgrund des ausschließlichen Unternehmergeschäfts nach Ziffer 2 besteht kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Die verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge finden keine Anwendung.

20.2 Die Rückabwicklung im Fall der Stornierung richtet sich ausschließlich nach Ziffer 7.

 

21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

21.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

21.2 Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von ACW in Textform ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.

21.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.4 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

21.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort ist der Sitz von ACW. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Vechta, sofern der/die Auftraggeber*in Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. ACW ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des/der Auftraggeber*in zu klagen.

 

Ann-Christin Wegmann Fotografie · 49377 Vechta · www.annchristinwegmann.com · Stand: 1. September 2026